Navigate: Betroffenheit und Pflichten klären
Direkte Erfassung, Lieferkettenanforderungen, Leitungspflichten und Prioritäten einordnen.
- Pflichten-Landkarte
- Verantwortungsstruktur
- Management-Einschätzung
NIS-2 in Österreich · NISG 2026
Pflichten klären. Verantwortung steuern. Lieferfähig bleiben.
NIS-2 READY unterstützt Geschäftsführung und Vorstand dabei, die Betroffenheit nach dem österreichischen NISG 2026 einzuordnen, Verantwortlichkeiten festzulegen und angemessene Maßnahmen nachvollziehbar umzusetzen. Für direkt erfasste Einrichtungen und Unternehmen mit Anforderungen aus der Lieferkette.
01 · Betroffenheit
Drei Fragen eröffnen den passenden Prüfpfad. Die direkte gesetzliche Erfassung und mögliche Kundenanforderungen sind getrennt zu beurteilen.
02 · Lieferkette
Wesentliche und wichtige Einrichtungen beziehen Lieferkettensicherheit in ihr eigenes Risikomanagement ein. Das macht Zulieferer nicht automatisch selbst zu NISG-Einrichtungen.
03 · Vorgehen
Drei abgegrenzte Phasen führen von der Einordnung in einen überprüfbaren Regelbetrieb. Jede Phase kann einzeln beauftragt werden.
Direkte Erfassung, Lieferkettenanforderungen, Leitungspflichten und Prioritäten einordnen.
Entscheidungswege, Eskalationen, Vorfallreaktion und Board-Reporting praktisch erproben.
Maßnahmen überprüfen, Wissen aktualisieren und NIS-2 dauerhaft in Führung und Aufsicht verankern.
NISG-2026-Fristen im Fahrplan prüfen · Maßnahmen nach § 32 einordnen
04 · Angebote & Preise
Wählen Sie den passenden Prüfpfad. Alle Beträge sind netto zuzüglich 20 % USt.; Mindesthonorare und Preisstaffeln stehen beim Angebot.
Fokus: gesetzliche Governance-Aufgaben, nachvollziehbare Entscheidungen und belastbare Umsetzungsnachweise.
Offener Vortrag pro Person; spezifische Schulung für Leitungsorgane mit Teilnahmebestätigung.
690 € pro Person590 € ab 3 TN · online 490 € · Mindesthonorar 3.900 €/TerminPflichten-Landkarte, Verantwortungs- und Delegationsstrukturen, Haftungslage, Priorisierung und Management-Einschätzung.
3.900 €individuell, FixpreisEskalationsmatrix, Executive Decision Sheet, Executive Incident Plan, Krisensimulation und Board-Reporting.
ab 6.900 €Advanced ab 11.500 €Verfügbarkeit, Quartals-Review, jährlicher Schulungs-Refresher und laufende Aktualisierung.
ab 1.200 €pro MonatFokus: Kundenanforderungen prüfen, angemessene Maßnahmen belegen und Lieferfähigkeit sichern.
Offener Impuls pro Person: Orientierung zu Kundenanforderungen und eigener Einordnung.
490–690 € pro PersonMindesthonorar 3.900 €/TerminPrüfung der Kundenanforderungen und -klauseln, Abgleich mit § 32 Abs. 4 lit. d, Handlungsfelder und schriftliche Einordnung.
1.900 €FixpreisKlausel-Redline, Nachverhandlung, angemessene Maßnahmenbasis und wiederverwendbare Lieferanten-Selbstauskunft.
ab 3.900 €nach VertragsvolumenKundenfragebögen, Assessments und neue Verträge effizient bearbeiten.
ab 500 €pro Monat05 · Ratgeber
Sechs Beiträge zu Betroffenheit, Lieferkette, Leitungspflichten, Fristen, Vorfällen und Maßnahmen. Jeder Beitrag nennt Autor, Rechtsstand und Primärquellen.
Einrichtungsart, Größe, Sonderfälle und Lieferkette getrennt prüfen.
Lesen →Kundenanforderungen, Verträge und angemessene Nachweise einordnen.
Lesen →Sicherstellen, beaufsichtigen, schulen und Entscheidungen dokumentieren.
Lesen →Registrierung, Selbstdeklaration und Nachweise zeitlich einordnen.
Lesen →Meldestufen bei erheblichen Vorfällen und Abschlussbericht vorbereiten.
Lesen →Zehn Inhaltsfelder mit Leitfragen, Rollen und möglichen Nachweisen.
Lesen →
06 · Franz Kopp
Franz Kopp ist Jurist, Ökonom, Unternehmensberater und Autor des „Quick Guide NIS-2 in Österreich“. Er verbindet die rechtliche Einordnung des NISG 2026 mit Entscheidungen, Rollen und Nachweisen für Geschäftsführung und Vorstand.

07 · FAQ
Direkte gesetzliche Pflichten und vertragliche Kundenanforderungen sind getrennt zu prüfen.
Direkt erfasst sind wesentliche und wichtige Einrichtungen nach §§ 24 bis 26. Zu prüfen sind konkrete Einrichtungsart oder Tätigkeit, Größe, größenunabhängige Tatbestände, Bescheideinstufung, Territorialität und sektorspezifische Regeln. NISG 2026 im RIS.
Es kann unabhängig von seiner Größe direkt erfasst oder per Bescheid eingestuft sein. Andernfalls können Kunden risikobezogene Sicherheitsanforderungen vertraglich oder in Ausschreibungen vorsehen; das macht den Zulieferer nicht automatisch selbst zur NISG-Einrichtung. Lieferkettenanforderungen einordnen.
Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Stand dieser Information: 11. September 2026. Authentische Kundmachung im RIS.
Operative Aufgaben können organisatorisch zugeordnet werden. Bei wesentlichen und wichtigen Einrichtungen bleibt das Leitungsorgan Adressat der Pflicht, die Einhaltung der §-32-Maßnahmen sicherzustellen und zu beaufsichtigen. Leitungspflichten vertiefen.
Bei wesentlichen und wichtigen Einrichtungen müssen die Leitungsorgane an für sie spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. § 31 Abs. 2 legt keine Mindestdauer, Frequenz oder bestimmte Teilnahmebestätigung fest.
Für bestimmte Verstöße nach § 45 Abs. 1 beträgt der Strafrahmen bei wesentlichen Einrichtungen bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, bei wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 %; maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Eine automatische persönliche Geldstrafe jedes Leitungsorgans folgt daraus nicht.
Bringen Sie Ihre Betroffenheitsfrage, einen Kundenfragebogen oder eine Vertragsklausel mit. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung zum sinnvollen nächsten Schritt. Die Buchung erfolgt extern.
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